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Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8-12 Uhr | Do. 14-18 Uhr | Telefonische Anmeldung erforderlich E-Mail

Infoveranstaltung ehrenamtlich tätige Einzelpersonen

Angebote zur Unterstützung im Alltag. 

Donnerstag, 30. Januar 2025 von 18 bis 19 Uhr im großen Sitzungssaal Landratsamt Mühldorf am Inn.
Anmeldung unter https://www.lra-mue.de/gesundheit

Schulung ehrenamtlich tätige Einzelpersonen

Sonnerstag, 13. Februar 2025 von 9 bis 16 Uhr
AWO Mehrgenerationenhaus Altötting, Hillmannststraße 20, 84503 Altötting
Anmeldung unter https://seu2.cleverreach.com/f/316474-399906


Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen nach §82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG

Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, können durch registrierte, ehrenamtlich tätige Einzelpersonen Unterstützung im Alltag erhalten. Diese können bspw. Menschen mit Pflegebedarf zum Einkauf oder Gottesdienst begleiten oder mit ihnen gemeinsam kochen und spielen. Sie können Tätigkeiten im Haushalt erledigen oder pflegenden Angehörigen bei der Organisation des Pflegealltags helfen. Die Unterstützung kann ein- oder mehrmals die Woche, regelmäßig oder flexibel erfolgen.

Wie kann die Leistung mit der Pflegekasse abgerechnet werden?

Betroffenen steht ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von 125 € pro Monat zur Verfügung. Dieser kann auch für Angebote zur Unterstützung im Alltag von ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen eingesetzt werden.

Weitere Informationen wie Voraussetzungen für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen

Alle weiteren Informationen und Details zu den Voraussetzungen wer eine ehrenamtlich tätige Einzelperson werden kann, finden Sie unter https://www.einzelperson-bayern.de/

Für Rückfragen steht Ihnen die Fachstelle für Demenz und Pflege Oberbayern (Kreillerstraße 24, 81673 München) unter der Telefon-Nr. 089 43669651 gerne zur Verfügung.


Bei Interesse kann gerne der gemeindliche Seniorenbeauftragte Herr Werner Albrecht unter Tel.: 0170 5347135 oder per E-Mail: werner.a1985@gmail.com kontaktiert werden.

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