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Verdeckte, nicht angebrachte, oder nicht amtliche Hausnummern!

Das Polizeipräsidium Oberbayern  weist darauf hin, dass verdeckte, nicht angebrachte oder nicht amtliche Hausnummernschilder ein großes Problem für Blaulichtorganisationen jeglicher Couleur darstellen. Dieses Problem erschwert oft den Rettern und Helfern das Auffinden der Einsatzörtlichkeiten und kostet oft wertvolle Zeit. Unter Umständen fehlt dann gerade diese Zeit, um ein Menschenleben zu retten.

Es wird immer wieder festgestellt, dass die Erkennbarkeit von Hausnummern zu wünschen übrig lässt, sei es, dass sie an falscher Stelle anggebracht oder verblasst sind, oder dass irgendwelche nichtamtlichen Zeichen (z.B. schmiedeeiserne Zahlen) verwendet werden. Laut Hausnummernsatzung der Gemeinde sind die Gebäudeeigentümer verpflichtet, die von der Gemeide beschafften Hausnummernschilder zu verwenden und an gut sichtbarer Stelle anzubringen.

Sollte Ihr Schild mittlerweile verblasst sein, was mittlerweile bei vielen Schildern der Fall ist, müssen Sie in der Gemeinde ein neues beantragen.

Bedenken Sie: Vielleicht brauchen Sie schon morgen den Rettungsdienst und sind darauf angewiesen, dass er schnellstmöglichst Ihr Anwesen findet!

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